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Körperschaftsteuer

Während die Einkommensteuer alle natürlichen Personen betrifft, stellt die Körperschaftsteuer die Einkommensteuer der juristischen Personen dar. Die Körperschaftsteuer wird vom Einkommen berechnet, das nach den einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen ermittelt wird, wobei alle Einkünfte den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugerechnet werden. Die Körperschaftsteuer beträgt 23 Prozent vom steuerpflichtigen Einkommen, unabhängig von dessen Höhe. Im Gegensatz zur Einkommensteuer ist die Körperschaftsteuer nicht als progressiv gestaffelter Tarif ausgestaltet, sondern als linearer Tarif.

Weiterführende Links

Körperschaftsteuer (→ USP)

Letzte Aktualisierung: 9. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion