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Kinderbeistand
Im Zuge des Pflegschaftsverfahrens (v.a. nach Trennung oder Scheidung der Eltern) hat das Pflegschaftsgericht das Kind zu dessen Wünschen für die Obsorge oder das Kontaktrecht zu befragen. Weiters kommt es manchmal zu Vorladungen aufs Jugendamt und/oder zu einer Gutachterin/einem Gutachter. Diese Situationen sind für das Kind meistens sehr belastend.
In für das Kind besonders belastenden Verfahren kann das Gericht für die Dauer des Pflegschaftsverfahrens einen Kinderbeistand bestellen. Dieser ist eine Vertrauensperson mit psychosozialer Ausbildung, die dem Kind in einer kindgerechten Sprache das Pflegschaftsverfahren und den Verfahrensstand erklärt, weiters das Kind auf dessen Wunsch zu Terminen begleitet und dort gemeinsam mit ihm dessen Bedürfnissen Gehör verschafft ("Sprachrohr" des Kindes). Der Kinderbeistand hat ausschließlich die Interessen des Kindes wahrzunehmen und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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