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Leumundszeugnis

Sinnverwandte Begriffe: Führungszeugnis, Sittenzeugnis, polizeiliches Führungszeugnis

Das Leumundszeugnis ist die veraltete Bezeichnung der Strafregisterbescheinigung. Diese gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung aufweist. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden. Für manche Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich.

Ausführliche Informationen zum Thema "Strafregisterbescheinigung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion