Begriffe mit L
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Ladung
Die Ladung ist die Aufforderung beispielsweise eines Gerichts, der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder einer Verwaltungsbehörde zu einem bestimmten Termin und zu einer bestimmten Uhrzeit an einem bestimmten Ort zu erscheinen.
Hinweis
Einer Ladung sollte unbedingt nachgekommen werden. Die weiteren Rechtsfolgen der Ladung können der Rechtsmittelbelehrung entnommen werden, die der Ladung beigefügt ist.
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