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Lokalaugenschein

Unter Lokalaugenschein versteht man die Besichtigung einer Örtlichkeit oder eines Augenscheingegenstandes an Ort und Stelle im Zuge einer behördlichen Beweisaufnahme.

Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion