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Lokalaugenschein
Unter Lokalaugenschein versteht man die Besichtigung einer Örtlichkeit oder eines Augenscheingegenstandes an Ort und Stelle im Zuge einer behördlichen Beweisaufnahme.
Letzte Aktualisierung: 18. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion