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Leihe

Von Leihe spricht man, wenn eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Buch) unentgeltlich auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen wird. Leihe ähnelt der Miete, bei der Miete wird aber ein Entgelt vereinbart.

Eine Leihnehmerin/ein Leihnehmer ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion