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Landesgesetzblatt
Damit Rechtsvorschriften der Bundesländer, wie beispielsweise Landesgesetze, verbindlich werden, müssen sie auch ordentlich verlautbart werden. Bei Rechtsvorschriften der Bundesländer erfolgt diese Verlautbarung grundsätzlich durch Kundmachung im Landesgesetzblatt (LGBl). Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, treten Landesgesetze mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.
Seit 1. Jänner 2015 werden die Landesgesetzblätter aller österreichischen Bundesländer rechtlich verbindlich ("authentisch") im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) online kundgemacht. Es ist zu beachten, dass nur die elektronisch signierte Fassung im Dateiformat PDF des Landesgesetzblattes rechtlich verbindlich ist und die anderen Fassungen nicht verbindlich sind.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Weg der Landesgesetzgebung" und "Gesetze/Rechtstexte" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion