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Lastenfreistellung

Die Lastenfreistellung ist die Löschung von eingetragenen Pfandrechten und Hypotheken aus dem Grundbuch.

Üblicherweise verpflichtet sich die Verkäuferin/der Verkäufer einer Liegenschaft im Kaufvertrag dazu, diese lastenfrei an die Käuferin/den Käufer zu übertragen. Die Lastenfreistellung muss dann vor der Eintragung des neuen Eigentumsrechts ins Grundbuch erfolgen.

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Letzte Aktualisierung: 9. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion