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Leibrente
Ein Leibrentenvertrag oder Leibrentenkaufvertrag kann anstatt eines herkömmlichen Kaufvertrages zwischen Käuferin/Käufer und Verkäuferin/Verkäufer abgeschlossen werden. Die Käuferin/der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung einer Leibrente und erwirbt im Gegenzug das Eigentum am Kaufgegenstand.
Die Leibrente ist ein monatlicher oder jährlicher Betrag, den die Käuferin/der Käufer an die Verkäuferin/den Verkäufer ausbezahlt, in der Regel solange bis die Verkäuferin/der Verkäufer stirbt. Die Dauer der Leibrente kann aber auch von der Lebensdauer der Käuferin/des Käufers oder auch von der Lebensdauer einer dritten Person, z.B. der Witwe des Verkäufers, abhängen.
Ein Verkauf gegen Bezahlung einer Leibrente ist sowohl für die Käuferin/den Käufer als auch für die Verkäuferin/den Verkäufer ein Glücksgeschäft. Beide riskieren, keine entsprechende Gegenleistung zu erhalten. Durch eine sehr lange Lebensdauer der Verkäuferin/des Verkäufers, zum Beispiel, kann durch die vielen Leibrentenzahlungen letztendlich eine Geldsumme entstehen, die den tatsächlichen Wert des gekauften Gegenstandes übersteigt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion