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Musterfirmazeichnung

Eine Musterfirmazeichnung (auch Musterzeichnung genannt) ist eine Unterschriftenprobe zu Vergleichszwecken. Die Firma ist der in das Firmenbuch eingetragene Name der Unternehmerin/des Unternehmers, unter dem sie/er Geschäfte betreibt und zeichnet (unterschreibt).

Folgende Personen haben eine Musterfirmazeichnung zu leisten:

  • Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer, wenn sie im Firmenbuch eingetragen sind ("eingetragene Unternehmerin"/"eingetragener Unternehmer", Abkürzung: "e.U.")
  • Vertretungsbefugte Gesellschafterinnen/vertretungsbefugte Gesellschafter bei Personengesellschaften
  • (Handelsrechtliche) Geschäftsführerinnen/(handelsrechtliche) Geschäftsführer
  • Prokuristinnen/Prokuristen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

Hinweis

Eine solche Unterschrift ist öffentlich und gerichtlich oder notariell zu beglaubigen.

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion