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Manuduktionspflicht

Sinnverwandter Begriff: Mündliche Rechtsbelehrung

Unter Manuduktionspflicht versteht man die Verpflichtung zur Erteilung einer mündlichen Rechtsbelehrung durch bestimmte Berufsgruppen (z.B. Richterinnen/Richter, Notarinnen/Notare) für unvertretene oder nicht qualifizierte Personen.

Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion