Begriffe mit M
Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:
Buchstabennavigation
Miteigentum
Miteigentum bedeutet, dass mehrere Personen an derselben Sache Eigentum haben. Miteigentum kann durch einen privaten Vertrag, durch das Gesetz oder durch eine letztwillige Verfügung entstehen.
Letzte Aktualisierung: 19. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion