Begriffe mit N
Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:
Buchstabennavigation
Ne bis in idem
Lateinisch für "nicht zweimal in derselben Sache".
Nach diesem prozessualen Grundsatz darf über eine Rechtssache nur einmal rechtskräftig entschieden werden. Eine entschiedene Sache liegt vor, wenn sich gegenüber der früheren Entscheidung weder die Rechtslage noch der wesentliche Sachverhalt geändert haben.
Um parallele Strafverfahren in EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden, muss seit 1. August 2013 die zuständige Staatsanwaltschaft in Österreich die jeweils zuständige Justizbehörde des anderen Mitgliedstaats vom laufenden Strafverfahren verständigen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion