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Notwehr
Verstöße gegen die Strafgesetze sind grundsätzlich rechtswidrig. Nicht rechtswidrig handelt aber, wer in Notwehr handelt. Notwehr ist eine Verteidigungshandlung, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Diese Handlung darf nicht unangemessen sein.
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