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Präjudiz
Sinnverwandter Begriff: Präzedenzfall
Unter Präjudiz versteht man die Vorentscheidung eines obersten Gerichtes mit Leitbildfunktion für künftige Rechtsfälle. In Österreich sind Gerichte grundsätzlich nicht an vorherige Gerichtsentscheidungen, sondern nur an die Rechtsordnung gebunden.
Anders ist die Rechtslage im anglo-amerikanischen Rechtsraum, wo sich die Gerichte an festgelegten Entscheidungen und Beschlüssen grundsätzlich zu orientieren haben.
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