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Präklusion

Präklusion bedeutet den Verlust eines Rechts, wenn eine Rechtshandlung nicht innerhalb einer bestimmten gesetzlichen, richterlichen oder verwaltungsbehördlichen Frist vorgenommen wurde.

Beispiel

Wurde in einem Bauverfahren eine mündliche Verhandlung in besonderer (gesetzlich geregelter) Form kundgemacht, so kann eine Gegnerin/ein Gegner des Bauvorhabens ihre Einwände/seine Einwände dagegen nur bis während der Verhandlung vorbringen. Nach der Verhandlung ist sie/er präkludiert, ihre/seine Parteistellung im Verfahren ist verloren.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion