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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschafterinnen/Gesellschaftern, die sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen und dafür einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Dabei besteht die Wahlmöglichkeit eine "Kommanditgesellschaft" (KG), eine "Offene Gesellschaft" (OG), eine "GmbH & Co KG" oder eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GesBR) zu gründen. Diese entstehen, mit Ausnahme der GesBR, in weiterer Folge erst mit der Eintragung in das Firmenbuch. GesBR können mangels Rechtspersönlichkeit nicht ins Firmenbuch eingetragen werden. Sie entstehen durch den vertraglichen Zusammenschluss der Gesellschafterinnen/Gesellschafter (formfrei) .

Ausführliche Informationen zum Thema "Gründungsfahrplan Gesellschaften" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion