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Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine staatliche Unterstützung für pflegebedürftige Personen. Es soll die Pflegekosten zumindest teilweise decken und so die nötige Betreuung und Hilfe sichern. Außerdem soll es pflegebedürftigen Personen ermöglichen, länger in der gewohnten Umgebung zu verbleiben.

Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist Pflegebedürftigkeit. Der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand muss zumindest mehr als 65 Stunden im Monat betragen und muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate andauern. Im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft wird die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs festgelegt. Je höher der Pflegebedarf, desto höher das Pflegegeld. Es gibt sieben Pflegestufen. Jede Pflegestufe entspricht einer gewissen Stundenanzahl. Das Einkommen spielt keine Rolle.

Ausführliche Informationen zum Thema "Pflegegeld" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 12. September 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion