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Reallast

Reallast meint die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass die Berechtigte/der Berechtigte von der Grundstückseigentümerin/vom Grundstückseigentümer bestimmte Leistungen verlangen kann. Diese Leistungen beinhalten, im Gegensatz zur Dienstbarkeit, ein aktives Tun.

Hinweis

Reallasten entstehen mit der grundbücherlichen Eintragung. Inhalt und Umfang des Rechtes müssen möglichst genau angegeben werden.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion