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Ruhepause
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden pro Tag steht eine halbstündige Pause zu. Ist es im Interesse der Arbeitnehmerinnen/der Arbeitnehmer oder aus betrieblichen Gründen notwendig, kann diese Pause in zwei Pausen zu je 15 Minuten oder drei Pausen zu je 10 Minuten geteilt werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Ruhezeiten" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion