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Registrierkassenpflicht

Die Registrierkassenpflicht ist die Verpflichtung für Unternehmen, alle Umsätze mit Hilfe einer Registrierkasse zu verbuchen.

Betriebe mit einem Jahresumsatz ab 15.000 Euro und Barumsätzen von mehr als 7.500 Euro im Jahr müssen grundsätzlich alle Bareingänge und Barausgänge täglich einzeln mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) festhalten.

Sonderregelungen sind z.B. für Umsätze im Freien (sogenannte Kalte-Hände-Regelung – bei bis zu 30.000 Euro (netto) Jahresumsatz) vorgesehen.

Seit 1. April 2017 müssen Registrierkassen zusätzlich über einen Manipulationsschutz, eine technische Sicherheitseinrichtung, verfügen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Registrierkassen" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion