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Rückzahlungsantrag

Weist das beim Finanzamt eingerichtete Abgabenkonto ein Guthaben auf, so kann dieses gleich zur Abdeckung einer zukünftigen fälligen Abgabe verwendet werden.

Bei einem Guthaben besteht auch die Möglichkeit, die Rückzahlung (Überweisung auf ein zu benennendes Bankkonto) zu beantragen. Dieser Rückzahlungsantrag kann entweder formlos schriftlich oder elektronisch in FinanzOnline (unter Weitere Services/Rückzahlung) eingebracht werden.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion