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Rechtsquelle
Formelle "Rechtsquelle" in Österreich ist insbesondere jenes Recht, das durch die österreichische Gesetzgebung geschaffen wurde (Bundesgesetze, Landesgesetze, Verordnungen). Weitere Rechtsquellen sind
- das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union,
- die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts ("Völkergewohnheitsrecht") und
- Staatsverträge.
Hinweis
Die Höchstgerichte geben für die Anwendung des Rechts in Österreich zwar wichtige Grundsätze und Leitlinien vor, aber beim sogenannten "Richterrecht" handelt es sich in Österreich um keine formelle Rechtsquelle.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion