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Rechtsquelle

Formelle "Rechtsquelle" in Österreich ist insbesondere jenes Recht, das durch die österreichische Gesetzgebung geschaffen wurde (Bundesgesetze, Landesgesetze, Verordnungen). Weitere Rechtsquellen sind

  • das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union,
  • die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts ("Völkergewohnheitsrecht") und
  • Staatsverträge.

Hinweis

Die Höchstgerichte geben für die Anwendung des Rechts in Österreich zwar wichtige Grundsätze und Leitlinien vor, aber beim sogenannten "Richterrecht" handelt es sich in Österreich um keine formelle Rechtsquelle.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion