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Schenkung
Bei der Schenkung verpflichtet sich die Geschenkgeberin/der Geschenkgeber, der Beschenkten/dem Beschenkten eine Sache unentgeltlich (d.h. ohne Gegenleistung) zu überlassen. Es handelt sich dabei um einen Vertrag. Aus diesem Grund ist die Zustimmung der Beschenkten/des Beschenkten erforderlich, da sich niemand eine geschenkte Sache aufdrängen lassen muss.
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