Begriffe mit S

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Buchstabennavigation

Schubhaft

Schubhaft ist die Verhaftung einer/eines Fremden zur Sicherung der zwangsweisen Außerlandesbringung dieser Person (Abschiebung). Grund für die Abschiebung kann das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung oder einer Anordnung zur Außerlandesbringung, eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot sein.

Schubhaft stellt keine Strafhaft oder eine richterlich verordnete Haft dar, sondern wird von der Verwaltungsbehörde per Bescheid ausgesprochen und durchgesetzt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Asyl" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion