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Schuldschein

Unter Schuldschein versteht man eine schriftliche Bescheinigung, die festlegt, dass eine Person einer anderen Person eine bestimmte Leistung (meist eine Geldsumme) schuldet.

Hinweis

Bei Erfüllung der Verbindlichkeit kann die Schuldnerin/der Schuldner neben der Quittung die Rückgabe des Schuldscheins verlangen.

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion