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Schuldschein
Unter Schuldschein versteht man eine schriftliche Bescheinigung, die festlegt, dass eine Person einer anderen Person eine bestimmte Leistung (meist eine Geldsumme) schuldet.
Hinweis
Bei Erfüllung der Verbindlichkeit kann die Schuldnerin/der Schuldner neben der Quittung die Rückgabe des Schuldscheins verlangen.
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