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Schadenersatzrecht

Das Schadenersatzrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen jemand von einer anderen Person Ersatz für einen Schaden bekommt. 

Dafür muss es bestimmte Voraussetzungen geben: Der Schaden muss von einer anderen Person verursacht werden (Schädigerin/Schädiger). Diese Person muss sich auch anders verhalten, wie sie sich hätte verhalten sollen, d.h. sie muss rechtswidrig und schuldhaft handeln. Die Schädigerin/der Schädiger haftet also für ihr/sein Verschulden. Deshalb heißt sie Verschuldenshaftung. Schadenersatzpflicht kommt in Frage, wenn jemand ein Delikt begeht (z.B. Körperverletzung) oder einen Vertrag nicht einhält.

Neben der Verschuldenshaftung gibt es noch andere Haftungen. Ein wichtiger Anwendungsfall ist die Gefährdungshaftung: Dabei haftet jemand ohne persönliches Verschulden, sondern allein dadurch, dass sie/er Handlungen ausführt, bei der zwangsläufig Gefährdungen für andere entstehen (z.B. Autofahren).

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion