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Stornogebühr
Sinnverwandter Begriff: Reugeld
Unter Stornogebühr versteht man eine Vergütung, die im Falle der Ausübung eines Rücktrittsrechts vereinbart wird. Stornogebühren können auch an bestimmte Bedingungen (z.B. Rücktrittsgründe) geknüpft oder zeitlich befristet werden.
Durch Bezahlung der Stornogebühr befreit sich die Käuferin/der Käufer von seiner Verpflichtung.
Beispiel
- "Bei Rücktritt später als acht Wochen vor Kursbeginn sind 40 Prozent der Teilnahmegebühr als Stornogebühr zu entrichten."
- "Bereits bestätigte Karten können bis einen Tag vor dem Konzert gegen eine Stornogebühr von 50 Prozent des Gesamtpreises retourniert werden."
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion