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Schwägerschaft

Die Schwägerschaft ist die Verbindung, die zwischen

  • einer Ehegattin/einem Ehegatten und den Verwandten des anderen Ehegatten/der anderen Ehegattin durch eine Heirat oder
  • einer eingetragenen Partnerin/einem eingetragenen Partner und den Verwandten der anderen eingetragenen Partnerin/des anderen eingetragenen Partners durch die Eintragung der Partnerschaft entsteht.

Beispiel

Susi und Heinz heiraten. Heinz hat eine Schwester. Susi hat durch die Heirat eine Schwägerin erhalten, nämlich die Schwester von Heinz.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion