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Steuernachzahlung
Die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer bildet das steuerpflichtige Einkommen, das erst im Nachhinein endgültig festgestellt werden kann. In Höhe der voraussichtlichen Einkommensteuer müssen jedoch schon während des laufenden Jahres Einkommensteuervorauszahlungen geleistet werden. Sind diese Vorauszahlungen zu niedrig, kommt es zu einer Nachforderung. Auch eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung führt im Allgemeinen zu einer Steuernachzahlung. Grundsätzlich sieht die Bundesabgabenordnung (BAO) für Abgabennachzahlungen, die aufgrund eines Bescheides festgesetzt werden, ein Zahlungsziel von einem Monat vor, sofern keine anderen gesetzlichen Bestimmungen bestehen. Ein Abgabenbescheid (z.B. Einkommensteuerbescheid) enthält in der Regel den Fälligkeitstag.
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