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Säumnisbeschwerde

Die Säumnisbeschwerde richtet sich gegen die Untätigkeit einer Verwaltungsbehörde.

Eine solche Verletzung der Entscheidungspflicht kann nur jemand geltend machen, der als Partei in einem Verwaltungsverfahren Anspruch auf die Erlassung eines Bescheides hat.

Hinweis

Dies ist nur möglich, wenn die zuständige Behörde nicht binnen einer bestimmten Frist entschieden hat. Grundsätzlich beträgt diese Frist sechs Monate, sie kann jedoch aufgrund spezieller Bestimmungen auch kürzer oder länger sein.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion