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Tagessätze
Die Geldstrafe ist in Tagessätzen zu bemessen.
Die Anzahl der Tagessätze bestimmt sich nach der Schuld der Verurteilten/des Verurteilten und wird von der Richterin/dem Richter innerhalb des vom Gesetz für das jeweilige Delikt vorgegeben Strafrahmens (mindestens zwei Tagessätze) festgelegt.
Die Höhe des einzelnen Tagessatzes ist nach den persönlichen Verhältnissen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verurteilten im Zeitpunkt des Urteils zu bemessen. Die Tagessatzhöhe beträgt mindestens vier Euro und höchstens 5.000 Euro.
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