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Überstunden
Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses liegen Überstunden vor, wenn die gesetzlich zulässige Normalarbeitszeit überschritten wird. Diese beträgt grundsätzlich 40 Stunden in der Woche oder 8 Stunden täglich, kann aber im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, etwa durch Kollektivvertrag, anders verteilt werden. Für Überstunden gebührt ein Zuschlag oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich.
Ausführliche Informationen zum Thema "Überstunden und Höchstarbeitszeit" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion