Begriffe mit U

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Buchstabennavigation

Urlaubsanspruch

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben für jedes Arbeitsjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub im Ausmaß von 25 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche (bzw. 30 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche), also von insgesamt fünf Kalenderwochen.

Ab einer Dienstzeit von mehr als 25 Dienstjahren bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber besteht Anspruch auf Urlaub im Ausmaß von 30 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche (bzw. 36 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche), also von insgesamt sechs Kalenderwochen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Urlaubsanspruch und Urlaubsausmaß" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion