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Urlaubsanspruch
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben für jedes Arbeitsjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub im Ausmaß von 25 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche (bzw. 30 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche), also von insgesamt fünf Kalenderwochen.
Ab einer Dienstzeit von mehr als 25 Dienstjahren bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber besteht Anspruch auf Urlaub im Ausmaß von 30 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche (bzw. 36 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche), also von insgesamt sechs Kalenderwochen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Urlaubsanspruch und Urlaubsausmaß" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion