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Unschuldsvermutung

Im Strafverfahren gelten die Angeklagten bzw. Beschuldigten bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig bzw. schuldlos. Das gilt vor Gericht, aber auch in der Öffentlichkeit.

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Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion