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Überbrückungshilfe

Überbrückungshilfe ist eine Leistung des AMS für von der Arbeitslosenversicherungspflicht ausgenommene Bundesbedienstete, die aus ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden und keinen sonstigen Anspruch auf Ruhe- oder Versorgungsgenuss haben. Auch andere Personen, zum Beispiel Landeslehrerinnen/Landeslehrer, sind erfasst.

Ausführliche Informationen zum Thema "Unterstützungen des AMS für Arbeitsuchende" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion