Begriffe mit V
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Vergleich
Ein Vergleich ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den ein Streit zwischen zwei Parteien durch beiderseitiges Nachgeben bereinigt wird.
Hinweis
Ein Vergleich ist auch formlos wirksam, es sei denn, dass das geregelte Rechtsverhältnis einer bestimmten Form (z.B. Grundstückskaufvertrag) bedarf.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Außergerichtlicher Vergleich" und "Prätorischer Vergleich" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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