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Verlustanzeige

Grundsätzlich sind Verlustanzeigen bei der der Gemeinde bzw. des Magistrats zu erstatten, wenn es sich um verlorene oder vergessene Gegenstände handelt (z.B. Schlüssel, Handy, Geldbörse, Typenschein).

Hinweis

Bei der Polizei können Verlustanzeigen für folgende Gegenstände gemacht werden:

  • Führerschein
  • Kennzeichentafeln
  • Schieß- und Sprengmittel

Ausführliche Informationen zum Thema "Verlustanzeige" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion