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Verwahrung
In Verwahrung können Sachen, Personen und auch Tiere genommen werden. Die Verwahrerin/der Verwahrer ist verpflichtet, das Anvertraute sorgfältig aufzubewahren (zu betreuen). Eine Verwahrung kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.
Beispiel
- Kreditinstitut: Verwahrung von Wertpapieren
- Gefängnis: Verwahrung von Straftäterinnen/Straftätern
- Tierheim: Verwahrung von herrenlosen Tieren
Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion