Begriffe mit V

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Buchstabennavigation

Verzug

Prinzipiell ist zwischen Schuldnerverzug und Gläubigerverzug zu unterscheiden.

Ein Schuldnerverzug liegt vor, wenn eine Schuldnerin/ein Schuldner den Vertrag nicht zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort und auf die vereinbarte Weise erfüllt.

Ein Gläubigerverzug liegt vor, wenn die Gläubigerin/der Gläubiger die von der Schuldnerin/vom Schuldner zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort und auf die vereinbarte Weise angebotene Leistung nicht annimmt.

Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion