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Verlassenschaftskurator

Sinnverwandte Begriffe: Nachlassverwalter, Nachlasskurator

Eine Verlassenschaftskuratorin/ein Verlassenschaftskurator hat die Aufgabe, die Verlassenschaft zu verwalten und zu vertreten.

Eine Verlassenschaftskuratorin/ein Verlassenschaftskurator wird vom Verlassenschaftsgericht insbesondere dann bestellt, wenn

  • die Verlassenschaft nicht durch die Erbinnen/Erben vertreten werden kann oder
  • wenn sich diese über die Vertretung nicht einigen können oder
  • wenn ein Verfahren zur Feststellung des Erbrechts einzuleiten ist.

Hat die Verstorbene/der Verstorbene in der letztwilligen Verfügung (z.B. Testament) eine Person zur Vertretung der Verlassenschaft bestimmt, so muss diese nach Möglichkeit zur Verlassenschaftskuratorin/zum Verlassenschaftskurator bestellt werden.

Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion