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Verlassenschaftskurator
Sinnverwandte Begriffe: Nachlassverwalter, Nachlasskurator
Eine Verlassenschaftskuratorin/ein Verlassenschaftskurator hat die Aufgabe, die Verlassenschaft zu verwalten und zu vertreten.
Eine Verlassenschaftskuratorin/ein Verlassenschaftskurator wird vom Verlassenschaftsgericht insbesondere dann bestellt, wenn
- die Verlassenschaft nicht durch die Erbinnen/Erben vertreten werden kann oder
- wenn sich diese über die Vertretung nicht einigen können oder
- wenn ein Verfahren zur Feststellung des Erbrechts einzuleiten ist.
Hat die Verstorbene/der Verstorbene in der letztwilligen Verfügung (z.B. Testament) eine Person zur Vertretung der Verlassenschaft bestimmt, so muss diese nach Möglichkeit zur Verlassenschaftskuratorin/zum Verlassenschaftskurator bestellt werden.
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