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Vollzeitbeschäftigung
Vollzeitbeschäftigung liegt vor, wenn wöchentlich
- 40 Stunden (gesetzliche Normalarbeitszeit) oder
- eine im Kollektivvertrag bestimmte kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit (z.B. 38,5 Stunden)
gearbeitet wird. Wird diese Zeit unterschritten, liegt Teilzeitbeschäftigung vor.
Ausführliche Informationen zum Thema "Arbeitszeit" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion