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Vorratsdatenspeicherung
Bis 30. Juni 2014 mussten Anbieter/Anbieterinnen von öffentlichen Kommunikationsdiensten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung personenbezogene Daten, die bei einer Telekommunikation anfielen, speichern. Die Speicherung diente ausschließlich der Aufklärung von schweren Straftaten.
Die Regelungen wurden mit der am 27. Juni 2014 verkündeten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die mit 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist, wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben. Die entsprechenden Bestimmungen im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung und im Sicherheitspolizeigesetz sind somit seit 1. Juli 2014 außer Kraft.
Ausführliche Informationen zum Thema "Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion