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Vorbeugende Maßnahme

Vorbeugende Maßnahmen dienen dazu, neben und über die verhängte Strafe hinaus eine sonst wahrscheinliche Begehung weiterer strafbarer Handlungen durch den Verurteilten zu verhindern.

Vorbeugende Maßnahmen sind:

  • Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
  • Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher
  • Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter
  • Einziehung

Ausführliche Informationen zum Thema "Vorbeugende Maßnahmen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion