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Wirkungsbereich
Sinnverwandter Begriff: Wirkungskreis
Wirkungsbereich bezeichnet den Aufgabenbestand der Gemeinden.
Es wird zwischen den Angelegenheiten unterschieden, die sich auf die Selbstverwaltung beziehen (z.B. Verwaltung des Gemeindevermögens, Einhebung der Gemeindesteuern, Errichtung und Betrieb von wirtschaftlichen Unternehmungen, Hilfs- und Rettungs-, Leichen- und Bestattungswesen, Erhaltung der Gemeindestraßen, Wege, Errichtung und Erhaltung von Schulen – sogenannter "eigener Wirkungsbereich") und solchen, die vom Bund oder von den Bundesländern in Auftrag gegeben werden (z.B. Nationalratswahl, Volkszählung, Wohnungsamt, Säuglingsfürsorge, Meldewesen, Standesamt – sogenannter "übertragener Wirkungsbereich").
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