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Wohnsitzerklärung
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister kann von Personen, die in der Gemeinde angemeldet sind, die Abgabe einer Wohnsitzerklärung verlangen. Dies hat den Zweck, die Richtigkeit der im Zentralen Melderegister gespeicherten Daten zu überprüfen. Die/der Betroffene muss die Wohnsitzerklärung binnen angemessener, von der Bürgermeisterin/vom Bürgermeister festzusetzender, mindestens 14-tägiger Frist abgeben.
Ausführliche Informationen zum Thema "An-/Abmeldung des Wohnsitzes" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion