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Weisungsfreiheit (Richter)
Die Weisungsfreiheit von Richterinnen/Richtern bedeutet deren sachliche Unabhängigkeit bei der Rechtsprechung. Richterinnen/Richter sind nur an Gesetze und an sonstige Rechtsvorschriften (z.B. Verordnungen) gebunden.
Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024
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