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Zuschläge
Zuschläge sind – genauso wie Zulagen – Bestandteile des Entgelts und werden zusätzlich zum Grundgehalt ausbezahlt. Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage im Beitragsrecht der Sozialversicherung und der Lohnsteuer. Es gibt jedoch Steuerbegünstigungen.
Beispiel
- Überstundenzuschlag (ÜZ)
- Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge (SFN-Z)
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