Begriffe mit Z
Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:
Buchstabennavigation
Zessionar
Zessionarin/Zessionar wird eine neue Gläubigerin/ein neuer Gläubiger genannt, an die/den eine alte Gläubigerin/ein alter Gläubiger eine Forderung mit allen Rechten und Pflichten abgetreten hat.
Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion