Behördenbriefe rasch und bequem: Die elektronische Zustellung
RSa- oder RSb-Briefe müssen nicht zwingend per Post zugestellt werden. Wer sich für den elektronischen Zustelldienst registriert, kann seine behördlichen Dokumente jederzeit im Internet abrufen.
Für die Registrierung benötigt man lediglich die persönliche Handy-Signatur oder eine Bürgerkarte. Sobald man eine E-Mail-Adresse online hinterlegt hat und diese verifiziert ist, erhält man bei jedem neuen Behördenbrief sofort eine Verständigung ins E-Mail-Postfach. Man loggt sich in sein persönliches Postfach, genannt „MeinPostkorb“, ein und schon bekommt man Einsicht in das behördliche Dokument. Dieses kann auf dem eigenen Computer heruntergeladen, ausgedruckt oder archiviert werden. Das Postfach im Internet ist sicher, vertraulich und kostenlos.
Im Zuge der Einführung des Digitalen Amtes wurden die Zustellsysteme weiter vereinfacht. Die zugelassenen Zustelldienste sowie Kommunikationssysteme der Behörden sind nunmehr dazu verpflichtet, behördliche Nachrichten an „MeinPostkorb“ weiterzuleiten.
Aktuell kann man sich bei folgenden zugelassenen elektronischen Zustelldiensten registrieren lassen, um dann den gesamten Schriftverkehr in „MeinPostkorb“ zu erhalten:
Duale Zustellung
Abwesenheiten des Empfängers sind auch in der digitalen Welt möglich. Falls man für eine längere Zeit keinen Zugriff aufs Internet hat, kann man die E-Zustellung vorübergehend deaktivieren. Dann erhält man Behördenbriefe stattdessen per Post.